So komfortabel wie möglich, so sicher wie nötig

Sehr geehrte Patientinnen, sehr geehrte Patienten,

Rehabilitation kann auch in Zeiten der Corona-Pandemie in vielen Fällen nicht warten, weil eine Verzögerung zu bleibenden Folgeschäden führen kann. Nach dem Leitmotiv „So komfortabel wie möglich, so sicher wie nötig" haben wir ein Konzept für Ihren sicheren Rehabilitationsaufenthalt entwickelt. Die gesetzten Maßnahmen reichen über die Vorgaben der Gesundheitsbehörden und Versicherungsträger hinaus und umfassen unter anderem

  • verstärkte Desinfektionsintervalle
  • das verpflichtende Tragen von FFP2-Schutzmasken ohne Ausatemventil
  • konkrete Verhaltens- und Hygienevorschriften
  • verkleinerte Therapie-Gruppen
  • eingeschränkte Besuchsmöglichkeiten sowie
  • laufende Corona-Tests und Gesundheitschecks – für unser Personal ebenso wie für unsere Patientinnen und Patienten

Für folgende Personengruppen ist der Zutritt zu unseren Rehabilitationseinrichtungen möglich

Geimpfte Person mit COVID-19-Impfstoff:
Als vollständig geimpft gilt eine Person, die ein gültiges EU-Konformes Impfzertifikat vorlegen kann.

Genesene Person:
Als genesen gilt eine Person, die einen Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde, oder einen Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde, vorlegen kann.

Getestete Person:
Als getestete Person gilt eine Person, die ein negatives PCR Testergebnis nicht älter als 72h vorlegen kann.

WICHTIG: Es gilt zu beachten, dass der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr durch einen Nachweis über neutralisierende Antikörper sowie ein negatives Antigen-Testergebnis (<24h) nicht zulässig sind.

Reha in geschützter Umgebung mit VAMED IKM – Intelligentes Kontaktmanagement

Mit unseren IKM-Vorkehrungen legen wir besonderen Wert darauf, dass keine Infektionen von außen in die Rehaklinik hineingetragen werden.
Ein digitalisiertes Aufnahmemanagement, Leitsysteme, verkleinerte Therapiegruppen, verpflichtendes Tragen von FFP2 Masken und Abstandsregelungen sorgen für eine geschützte Umgebung.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden speziell geschult und setzen eine Vielzahl von Hygienemaßnahmen, wie die laufende Desinfektion der Räume sowie das Tragen einer FFP2 Maske, um. Natürlich werden all unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig auf eine COVID-19 Erkrankung getestet.
Für Patientinnen oder Patienten-Besuche und Freizeitmöglichkeiten gelten je nach Pandemie-Situation die Vorgaben der aktuell gültigen Verordnung sowie in der Region geltende spezifische Regelungen.

Informationen für Patientinnen und Patienten

Im Rahmen der stationären Aufnahme wird die Körpertemperatur im Eingangsbereich gemessen sowie ein negativer PCR-Test beim Check-In kontrolliert. Sofern kein negativer PCR-Test (<72 Stunden) vorgelegt wird, wird ein PCR-Test bei uns im Haus durchgeführt. Das bedarf allerdings einiger Sicherheitsmaßnahmen. In diesem Fall verzögert sich der Beginn Ihrer Therapie, da unsere Patientinnen und Patienten bis zum Vorliegen der Testergebnisse in dem zugewiesenen Zimmer untergebracht werden, das – aus Sicherheitsgründen – bis zum Vorliegen des Ergebnisses nicht verlassen werden darf. Das Testergebnis liegt in der Regel innerhalb von 24 Stunden vor.

Für folgende Personengruppen ist der Zutritt zu unserer Rehabilitationseinrichtung möglich

Geimpfte Person mit COVID-19-Impfstoff

Als „Geimpft" gelten Personen, wie im BGBl. II 278/2021 §1 (2) definiert, die einen Nachweis über eine Impfung mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erbringen:

  • Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 180 Tage zurückliegen darf und zwischen Erst- und Zweitimpfung mind. 14 Tage verstrichen sein müssen, oder
  • weitere Impfung, wobei diese nicht länger als 365 Tage zurückliegen darf.

Genesene Person

Als „Genesen" gilt, wie im BGBl. II 278/2021 §1 (2) definiert, wenn:

  • ein Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde.
  • ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde.


Getestete Person

Als getestete Person gilt eine Person,

  • die ein negatives PCR Testergebnis nicht älter als 72h
  • oder ein negatives Antigen Testergebnis nicht älter als 24h vorlegen kann.


WICHTIG:
Es gilt zu beachten, dass der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr durch einen Nachweis über neutralisierende Antikörper sowie ein negatives Antigen-Selbsttestergebnis für das Rehabilitationszentrum nicht zulässig sind.

Informationen für Besucherinnen und Besucher

Wir möchten für unsere Patientinnen und Patienten eine angenehme und sichere Umgebung schaffen. Aus diesem Grund sind derzeit Besucherinnen und Besucher ausschließlich unter Einhaltung der 3-G Regel in der Cafeteria erlaubt. Ausgenommen davon sind nächtigende Begleitpersonen, für welche ebenfalls die Einhaltung der Vorgaben und Verhaltensregeln der Rehabilitationseinrichtung gelten.

Vorgaben und Verhaltensregeln für nächtigende Begleitpersonen:

  • Zutritt ausschließlich für geimpfte, genesene oder getestete Personen gemäß der oben genannten Definition
  • Registrierungspflicht für jeden Besucher im Empfangsbereich
  • Verpflichtendes Tragen einer FFP2-Schutzmaske ohne Ausatemventil
  • Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln (mindestens 2 Meter)
  • Gemäß der Einwilligungserklärung ist ein Besuch von Gastronomiestätten, Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen nicht erlaubt

FAQ

Welche Schritte müssen vor dem Rehabilitationsantritt beachtet werden?

Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die aktuellen Rahmenbedingungen:

• Eine unterfertigte Einwilligungserklärung ist im Zuge Ihrer Aufnahme vorzulegen
• Sie erhalten spätestens 14 Tage vor Anreise ein Einladungsschreiben mit Ihrer genauen Ankunftszeit, welche es einzuhalten gilt.
• Eine Abklärung Ihres aktuellen Gesundheitszustandes wird zwei Tage vor Ihrer Anreise von uns telefonisch durchgeführt.
• Bitte beachten Sie, dass externe Personen (Angehörige) die Einrichtung nicht betreten dürfen. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Ankunft. (z.B. Gepäckstransport).
• Am Anreisetag weisen Sie bitte Ihren negativen PCR-Test (<72 Stunden) beim Check-In vor sowie, soweit vorhanden, Ihren Impfnachweis oder Genesungsnachweis (Definition siehe oben). Weitere Informationen zum „Screening" am Anreisetag finden Sie unter der Frage „Welche Schutzmaßnahmen werden bei Neuaufnahmen getroffen?"
• Zusätzliche Testmöglichkeiten (Antigen-Tests bzw. PCR-Tests) stehen während Ihres Aufenthaltes kostenlos zur Verfügung.

Welche Schutzmaßnahmen werden bei Neuaufnahmen getroffen?

Uns ist es besonders wichtig, in unseren Kliniken und Einrichtungen für Ihre größtmögliche Sicherheit zu sorgen. Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis, dass wir bei jeder Neuaufnahme ein umfassendes „Screening" durchführen. Dieses „Screening" dient zum Schutz aller und umfasst folgende Schritte: Mit den Unterlagen zu Ihrer Rehabilitation, erhalten Sie vorab alle wichtigen Informationen zu Ihrem Aufenthalt. Unser Team kontaktiert Sie am Tag vor Ihrer Anreise telefonisch, um mit Ihnen Fragen abzuklären wie z. B. ob Sie eventuell Kontakte zu COVID-19-erkrankten Personen hatten und ob möglicherweise Krankheitssymptome vorliegen. Diese Fragen werden unsere Kolleginnen und Kollegen bei Ihrer Anreise wiederholt mit Ihnen abklären.

Sofern kein negativer PCR-Test (<72 Stunden) vorgelegt wird, wird ein PCR-Test bei uns im Haus durchgeführt. Das bedarf allerdings einiger Sicherheitsmaßnahmen. In diesem Fall verzögert sich der Beginn Ihrer Therapie, da unsere Patientinnen und Patienten bis zum Vorliegen der Testergebnisse in dem zugewiesenen Zimmer untergebracht werden, das – aus Sicherheitsgründen – bis zum Vorliegen des Ergebnisses nicht verlassen werden darf. Das Testergebnis liegt in der Regel innerhalb von 24 Stunden vor.
Bei Verdachtsfällen wird der Reha-Antritt verschoben, Patientinnen und Patienten mit positiver Testung müssen isoliert und in der Regel in Quarantäne nach Hause geschickt werden.
Selbstverständlich führen wir auch umfassende Eingangsuntersuchungen durch.

Darf ich besucht werden?

Besuche sind während der therapiefreien Zeit täglich zwischen 11:00-19:00 Uhr ausschließlich in der Cafeteria möglich.

Bitte beachten Sie, dass auch für BesucherInnen im gesamten Cafeteria Bereich die 3G-Regel gilt.

Können Begleitpersonen mit aufgenommen werden?

Grundsätzlich ist es möglich, dass Begleitpersonen mit einem bewilligten Antrag oder als Selbstzahler – mit gültigen PCR-Test (<72 Stunden) mit aufgenommen werden. Reist eine Begleitperson zwischenzeitlich ab und will in unser Haus zurückkehren muss erneut ein negativer PCR-Test (<72 Stunden) vorgelegt werden, da ein Verlassen des Hauses die Gefahr neuer Ansteckungsketten birgt. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte direkt an unser Rezeptionsteam.

Darf ich spazieren gehen oder das Gelände verlassen?

Selbstverständlich dürfen Sie sich frei bewegen. Spaziergänge und sportliche Betätigungen an der frischen Luft sind weiterhin erlaubt. Wie überall gilt auch hier das Gebot der Abstandswahrung von 2 Metern sowie die Vermeidung größerer Ansammlungen.

Darf ich am Wochenende nach Hause fahren?

Unabhängig von der Corona-Pandemie sind Wochenendheimfahrten im Laufe der stationären Rehabilitation nicht vorgesehen. Dies trifft auch auf die jetzige Situation zu – zumal auch dies die Gefahr neuer Ansteckungsketten birgt.

Gibt es eine FFP2-Maskenpflicht im Haus?

In unserer Einrichtung besteht FFP2-Maskenpflicht. Generell möchten wir Sie bitten, ausreichend Masken für Ihren Aufenthalt mitzubringen.

Kann ich Kleidung/Schmutzwäsche waschen?

Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit ihre private Wäsche mit der hauseigenen Waschmaschine selbst zu waschen.

Ist es sicher bei Ihnen im Haus?

Ja, alle von uns getroffenen Maßnahmen tragen dazu bei, unser Haus auf einem hohen Sicherheitsniveau führen zu können. Der Gesundheitszustand unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch unserer Patientinnen und Patienten wird täglich kontrolliert, und alle Neuaufnahmen benötigen einen aktuellen, negativen COVID-19-Befund. Zudem werden alle Patienten regelmäßig während des Aufenthaltes getestet.

Wie findet die Verpflegung im Haus statt?

Wir stellen sicher, dass das Abstandsgebot im Speisesaal eingehalten wird. Da weniger Patientinnen und Patienten pro Tisch versorgt werden können, erfolgt die Verpflegung in mehreren Schichten. Dazu werden die Essenszeiten insgesamt ausgedehnt.

Findet ein regulärer Therapiebetrieb statt?

Ja, Therapien werden weitgehend im normalen Umfang durchgeführt. Zu Ihrem Schutz tragen Therapeutinnen und Therapeuten grundsätzlich FFP2-Masken. Gruppentherapien finden in kleineren Gruppen (unter Einhaltung des Mindestabstandes) statt, zudem werden Vorträge vor großen Gruppen eingestellt bzw. nach Möglichkeit digital angeboten.

Was passiert, wenn eine infizierte Person vor Ort ist?

Ihre Sicherheit steht für uns an erster Stelle. Sollten – trotz aller Sicherheitsvorkehrungen – dennoch Erkrankungen auftreten, werden die Betroffenen sowie die Kontaktpersonen ersten Grades umgehend isoliert. Sämtliche Kontaktpersonen werden ermittelt und getestet, um eine Weiterübertragung auszuschließen. Die Klinikleitung und die Mitarbeiter sind auf diese Situation vorbereitet und können richtig und schnell handeln.

Hygiene und vorbeugende Maßnahmen

Alle VAMED-Gesundheitseinrichtungen in Österreich haben entsprechend ihrem Status als Krankenanstalten und ihrer Qualitätszertifikate ein ausgezeichnetes Hygienemanagement mit entsprechendem Hygienefachpersonal. Wir verfolgen die tagesaktuelle Erkrankungsausbreitung und stehen mit den Sanitätsbehörden in ständigem Kontakt. Die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten sowie unseres Personals hat für uns höchste Priorität.

Alle unsere Maßnahmen verfolgen das Ziel, eine Erregerausbreitung zu verhindern. Dieses Ziel versuchen wir in unseren Einrichtungen zu unterstützen und stellen Ihnen bei Aufnahme entsprechende Fragen. Falls nach diesen Fragen ein Verdacht besteht, werden – je nach Gesundheitszustand – weitere Maßnahmen eingeleitet und ein späterer Termin für Ihre Aufnahme vereinbart. Besonders gefährdete Patientinnen oder Patienten, welche zu Hochrisikopatienten zählen, laden wir z. B. zu einem späteren Zeitpunkt ein.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis für diese notwendigen Vorkehrungen. Wir freuen uns, Sie bald in unserer Gesundheitseinrichtung begrüßen zu dürfen und Sie auf Ihrem Weg zur Genesung zu begleiten.

Gemeinsam übernehmen wir Verantwortung. Für den Schutz Ihrer Gesundheit und der Gesundheit der anderen Patientinnen und Patienten sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Rezeptionsteam jederzeit zur Verfügung.

Weitere Informationen

Wenn Sie noch weitere Fragen zum Corona-Virus haben, wenden Sie sich an das Team unserer Einrichtung.

Zusätzliche Informationen zur Hygiene finden Sie unter:

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