In wenigen Schritten zurück in den Alltag

Die Dauer der orthopädischen Rehabilitation beträgt drei Wochen und im Bereich der psychischen Gesundheit dauert die stationäre Rehabilitation sechs Wochen. Ob und wie oft eine Rehabilitation in Anspruch genommen werden kann, hängt von der individuellen Situation bzw. des Gesundheitszustandes der Patientinnen und Patienten ab. Die Kosten für die Rehabilitation werden direkt zwischen dem Rehabilitationszentrum und dem jeweiligen Kostenträger abgerechnet.

Ihr Weg zur Rehabilitation:

1. Rehabilitationsbedarf feststellen

Je nach Situation/Gesundheitszustand wird gemeinsam mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt (Fach- oder Hausärztin/Fach- oder Hausarzt) festgestellt, ob und welche Art der Rehabilitation notwendig und geeignet ist.

 

2. Rehabilitationsantrag

Die Kosten für die Therapie im Rehabilitationszentrum Oberdorf wird von dem Versicherungsträger übernommen, daher muss der – gemeinsam mit der Ärztin und dem Arzt ausgefüllte – Rehabilitationsantrag dem zuständigen Kostenträger zur Genehmigung übermittelt werden.

Unsere Vertragspartner:

  • PVA (für orthopädische Rehabilitation)
  • ÖGK
  • BVAEB
  • SVS
  • KFAs
  • Opting-Out-Verträge mit UNIQA, DONAU Versicherungs AG, Wiener Städtische
 
Sollten Sie nicht sicher sein, welcher Vertragspartner oder Versicherungsträger zuständig ist, können Sie Ihren Antrag an jeden der Sozialversicherungsträger stellen. Dieser ist verpflichtet, die Unterlagen an die zuständige Stelle innerhalb von 14 Tagen weiterzuleiten.

3. Wunsch-Rehabilitationszentrum

Sie können Ihre Wunschklinik bzw. Wunschrehabilitationseinrichtung bereits mit dem Einreichen des Rehabilitationsantrages angeben. Sollten Sie bereits einen Antrag gestellt haben – oder dieser sogar schon bewilligt sein – ist es immer noch möglich, Ihre Wunsch-Rehabilitationseinrichtung anzuführen.

Anzukreuzen ist: Rehabilitation für

  • Bewegung-/Stützapparat (Orthopädische Rehabilitation)
  • Psychiatrische Rehabilitation (Psychische Gesundheit)

4. Bewilligung des Antrags

Die Bewilligung des Rehabilitationsantrages erfolgt durch den Kostenträger, der auch die Kontaktdaten der zugewiesenen Rehabilitationseinrichtung inklusive eines Ansprechpartners übermittelt. Die Dauer der Rehabilitation, An- und Abreiseformalitäten, Informationen zur Zuzahlung sowie eine Widerrufsbelehrung sind ebenfalls im Bescheid vorhanden.

5. Terminvereinbarung

Nach Erhalt der Bewilligung werden Sie zur Terminvereinbarung durch das Team des Rehabilitationszentrums Oberndorf kontaktiert. Es wird so gut wie möglich versucht, Ihren Wunschtermin wahrnehmen zu können.

Mit Erhalt Ihres persönlichen Einladungsschreibens ist Ihr Rehabilitationstermin für Sie reserviert. Zusätzlich zum Einladungsschreiben erhalten Sie weiterführende Informationen unseres Hauses, die für Sie sicher hilfreich sind, wie z.B.

  • Checkliste für Ihren Rehabilitationsaufenthalt
  • Anreiseinformationen
  • Allgemeine Informationen zu Ihrem Aufenthalt

Rehabilitation auf Selbstzahlerbasis

Sie möchten etwas für Ihre Gesundheit tun und zukünftigen Erkrankungen vorbeugen? Auch wenn Sie keine Kostenerstattung durch Ihre Versicherungen erhalten, können Sie eine Rehabilitation durchführen. Wir planen individuell und kostengünstig für alle Selbstzahler.

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